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Streit um Kameruns Einteiler

Der Sportartikel-Hersteller Puma zieht gegen den Fussball-Weltverband FIFA vor Gericht. Im Streit um die Trikots der kamerunischen Nationalmannschaft wird das Unternehmen aus dem fraenkischen Herzogenaurach in der kommenden Woche eine zivilrechtliche Klage beim Landgericht Nuernberg einreichen.

"Irgendwer muss jetzt gegen die FIFA vorgehen. Das kann man sich nicht mehr gefallen lassen", bestaetigte Puma-Vorstandsmitglied Horst Widmann.

Punktabzug und Geldstrafe

Nach Angaben von Puma soll dabei Schadenersatz "in Millionenhoehe" geltend gemacht werden, nachdem der Weltverband den einteiligen Dress der von Winfried Schaefer trainierten "unbezaehmbaren Loewen" verboten und Ende der vergangenen Woche eine drakonische Strafe gegen Kameruns Verband verhaengt hatte.

Weil die Kameruner zu Beginn des Jahres beim Afrika-Cup in einem Einteiler aufgelaufen waren, sollen dem ehemaligen Afrika-Meister nach einem Beschluss der FIFA-Disziplinarkommission in der Qualifikation fuer die WM-Endrunde 2006 sechs Punkte abgezogen werden. Hinzu kommt eine Geldstrafe in Hoehe von gut 125.000 Euro.

Die Loewen beissen zurueck

Waehrend bei der FIFA niemand fuer eine Stellungnahme zu erreichen war, fand die bevorstehende Klage uneingeschraenkte Unterstuetzung bei Nationaltrainer Schaefer, der nun kaum noch Aussichten auf eine WM-Teilnahme in seiner deutschen Heimat hat: "Das ist ein Unding. Was da gelaufen ist, kann man nicht hinnehmen. Es kann nicht sein, was da ablaeuft."

Aufgeben will Schaefer indes nicht: "Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die FIFA durchsetzt. Wenn wir Loewen in die Enge getrieben werden, beissen wir zurueck." Kameruns Fussball-Verband legte zudem einen Protest bei der FIFA ein.

Keine Angaben im Regelwerk

Der Weltverband beruft sich bei seiner Entscheidung auf Artikel 4 der Spielregeln, der vom International Board der FIFA zuletzt ausdruecklich bestaetigt wurde. Dort heisst es, dass die Ausruestung aus Schuhen, Schienbeinschuetzern, Stutzen, Trikot und Hose bestehen muss. Ob die einzelnen Ausruestungsteile miteinander verbunden sein duerfen oder nicht, darueber machen die "Laws of the game" aber keine Angaben.

"In der Regel steht nichts darueber drin, dass das Hemd und die Hose nicht zusammengenaeht sein duerfen", meinte daher auch Widmann, nachdem sein Unternehmen die Rechtslage sowohl intern als auch von einer Anwaltskanzlei hat pruefen lassen.

Bevorzugte Konkurrenz?

Puma vermutet daher andere Motive bei der FIFA fuer die rigorose Vorgehensweise, zumal Erzrivale adidas Sponsor des Weltverbandes ist. "Es ist Tatsache, dass adidas in den vergangenen 30 Jahren einseitig bevorzugt worden ist. Das ist Willkuer", stellte Widmann fest.

Des Weiteren verweist er beispielsweise darauf, dass die drei Streifen der Konkurrenz bis zu einer juengst erfolgten Regel-Žnderung als "Design-Element" auf den Trikots gewertet worden seien - und nicht als Firmen-Logo. Wodurch andere Ausruester deutlich weniger Werbeflaeche auf der Spielkleidung erhalten habe.

Persoenlicher Rachefeldzug

Zudem glaubt man bei Puma an eine persoenliche Strafmassnahme von FIFA-Praesident Joseph Blatter gegen den kamerunischen Praesidenten des afrikanischen Kontinentalverbandes CAF. "Ich sehe das als einen Rachefeldzug von Blatter gegen Hayatou", sagte Widmann.

Issa Hayatou, der den Einteiler nach Angaben von Widmann ebenso wie die zustaendige Fachabteilung der FIFA zunaechst genehmigt hatte, gilt das scharfer Kritiker des FIFA-Chefs und war diesem bei dessen Wahl 2002 in Seoul als Gegenkandidat unterlegen.

FIFA nicht verhandlungsbereit

Eine friedliche Loesung scheint derzeit jedenfalls unmoeglich. "Wir wollten das Thema nach den Regeln des Sports fair vom Tisch bringen und haben der FIFA ein erklaerendes Gespraech angeboten", berichtete Widmann. Der Termin sei jedoch vom Weltverband kurzfristig abgesagt worden und danach habe die FIFA keinen weiteren "zustande kommen lassen".

Wie dem auch sei: Puma will die Kameruner in diesem Konflikt auf jeden Fall weiter "rechtlich und finanziell" unterstuetzen. Soll heissen: Falls es bei der Geldstrafe bleibt, zahlt sie der deutsche Ausruester.


FIFA-Regel Nr. 4

Bei ihrer Strafaktion gegenueber Kamerun bezog sich die FIFA auf ihre Spielregel Nummer vier. Darin heisst es unter Grundausruestung: "Die zwingend vorgeschriebene Grundausruestung eines Spielers besteht aus:

einem Trikot (Jersey oder Hemd).

Shorts - werden Thermohosen getragen, muss ihre Farbe mit der Hauptfarbe der Shorts uebereinstimmen.

Struempfen.

Schienbeinschuetzern.

Fussbekleidung - einzig Segeltuchschuhe oder Turnschuhe aus weichem Leder sind gestattet."

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